Mitgliedschaft
Interessiert an einer Vereinsmitgliedschaft?
Mit dem Ausfüllen des unterstehenden Formulars, bekundest du Interesse an der Mitgliedschaft in unserem Verein. Sollte das Formular nicht angezeigt werden, führt dieser Link zur Anmeldung Mitgliedschaft.
Die Aufnahme von Mitgliedern ist in den Statuten des Vereins im Punkt 3.8 geregelt.
Passivmitglied
Du hast Interesse am Verein und möchtest ohne Verpflichtung, bei Arbeitsübungen teilnehmen zu müssen, über Anlässe und Aktivitäten im Verein informiert werden. Als Passivmitglied profitierst du von allen Informationen und Kursen im Verein. Als Passivmitglied kannst du unsere Anlagen gegen eine entsprechende Miete benützen, dann erwarten wir aber Anwesenheit bei Unterhaltsarbeiten. Durch den Einsatz bei Arbeitsübungen reduziert sich der Mietbetrag des Folgejahres für die Infrastruktur-Anlagen. Die günstigen Konditionen sind nur durch den vereinten Einsatz der Mitglieder möglich.
Anwärterin oder Anwärter / Aktivmitglied
Um an der Generalversammlung vom Vorstand als Aktivmitglied zur Aufnahme empfohlen zu werden, wird mindestens ein ganzes Jahr im Verein als Anwärterin oder Anwärter vorausgesetzt. Als Anwärterin oder Anwärter profitierst du von den gleichen Vorteilen wie Passivmitglieder.
Nach mindestens einem ganzen Jahr im Verein, können Anwärterinnen und Anwärter vom Vorstand an der Generalversammlung zur Wahl zum Aktivmitglied vorgeschlagen werden. Dies bedingt eine aktive Teilnahme an Arbeitsübungen und dem Vereinsleben, wie dies von Aktivmitgliedern erwartet wird. Die Generalversammlung entscheidet über die Aufnahme.
Juniorenmitglied
Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung des Vereinsjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind im Verein Juniorenmitglieder. Sie profitieren von umfangreichen Vergünstigungen und der Juniorenförderung, wenn sie am Vereinsleben und bei Arbeitsübungen aktiv teilnehmen.
Mitgliederbeitrag
Jedes neu aufgenommene Mitglied hat den vollen Jahresbeitrag seiner Mitgliederkategorie zu bezahlen. Aktuell betragen diese:
Aktivmitglieder und Anwärter*innen 100.- Fr/Jahr
Passiv- und Juniorenmitglieder 50.- Fr/Jahr
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss des Mitgliedes. Der freiwillige Austritt muss dem Präsidenten mindestens 8 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mitgeteilt werden.
Miete der Anlagen
Mitglieder haben die Möglichkeit zusätzlich die vereinseigenen Anlagen zu mieten. Das entsprechende Reglement und die Preise für die Benützung findest du hier auf der Internetseite unter Dokumente.
Der Vorstand wird sich nach dem Ausfüllen des Formulars innert gegebener Zeit mit dir in Verbindung setzten.
Wir freuen uns, dich kennen zu lernen.
Für den Vorstand der Präsident
Renato Zahner-Schmid